Gesellschaftsform der UG  


Als Gesellschaftsform für unseren Dorfladen haben wir die UG (Unternehmergesellschaft) gewählt. Die UG ist die so genannte „kleine GmbH“, sie unterliegt dem GmbH-Gesetz, man benötigt allerdings eine geringere Stammeinlage.

Die Stammeinlage der Gründungsgesellschafter ist die Zeichnungssumme (Gründungs- bzw. Haftungskapital). Gründungsgesellschafter können sowohl natürliche Personen, als auch juristische Personen wie Vereine oder Firmen sein.

Die Gründungsgesellschafter bestimmen die Geschäftsführung, bestehend aus einer oder mehreren Personen.

Aus allen Anteilszeichnern (stille Gesellschafter) wird ein Beirat gewählt, der zusammen mit mindestens einem Gründungsgesellschafter eine Kontrollfunktion hat, ähnlich dem Kassenprüfer im Verein.

Einmal jährlich findet eine Gesellschaftervollversammlung statt. Hierzu werden sowohl Gründungsgesellschafter, als auch stille Gesellschafter (alle Anteilszeichner) eingeladen.